Bedningungen für den Führerschein der Klassen AM/ A1/ A2/ A
Klasse A
- Motorräder und dreirädrige Fahrzeuge ohne
Leistungsbeschränkung.
- Das Mindestalter für den Erwerb
des Führerscheins der Klasse A variiert je nach Unterkategorie: - Der Führerschein der Klasse A ohne
Leistungsbeschränkung kann ab 24 Jahren erworben werden. Jedoch gibt es auch
eine „Direkteinstieg“-Option für Personen über 20 Jahren, die bereits zwei
Jahre lang den Führerschein der Klasse A2 besitzen.
Klasse A2
- Das Mindestalter für den Erwerb des
Führerscheins der Klasse A2 ist in der Regel 18 Jahre. - Motorräder und dreirädrige Fahrzeuge mit
einer Motorleistung von bis zu 35kW (48PS). - Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf
0,2kW/ kg nicht überschreiten.
Klasse A1
- In Deutschland kann man den Führerschein der
Klasse A1 ab 16 Jahren machen. - Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis
zu 125ccm. - Motorräder mit einer Leistung von bis zu
11kW (15PS). - Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf
0,1 kW/ kg nicht überschreiten.
Klasse AM
- In Deutschland kann man den Führerschein der
Klasse AM ab 16 Jahren machen. - Kleinkrafträder mit einer maximalen
Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. - Vierrädrige Leichtfahrzeuge (Quads) mit einer
maximalen Leermasse von 350kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) und einer
maximalen Leistung von 4kW.
*Achtung: Alle Angaben sind ohne Gewähr und die Fahrschule
Frank Cornelius übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Angaben.