Bedningungen für den Führerschein der Klassen AM/ A1/ A2/ A

Klasse A

  • Motorräder und dreirädrige Fahrzeuge ohne
    Leistungsbeschränkung.

 

  • Das Mindestalter für den Erwerb
    des Führerscheins der Klasse A variiert je nach Unterkategorie:
  • Der Führerschein der Klasse A ohne
    Leistungsbeschränkung kann ab 24 Jahren erworben werden. Jedoch gibt es auch
    eine „Direkteinstieg“-Option für Personen über 20 Jahren, die bereits zwei
    Jahre lang den Führerschein der Klasse A2 besitzen.

Klasse A2

  • Das Mindestalter für den Erwerb des
    Führerscheins der Klasse A2 ist in der Regel 18 Jahre.
  • Motorräder und dreirädrige Fahrzeuge mit
    einer Motorleistung von bis zu 35kW (48PS).
  • Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf
    0,2kW/ kg nicht überschreiten.

 

Klasse A1

  • In Deutschland kann man den Führerschein der
    Klasse A1 ab 16 Jahren machen.
  • Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis
    zu 125ccm.
  • Motorräder mit einer Leistung von bis zu
    11kW (15PS).
  • Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf
    0,1 kW/ kg nicht überschreiten.

 

Klasse AM

  • In Deutschland kann man den Führerschein der
    Klasse AM ab 16 Jahren machen.
  • Kleinkrafträder mit einer maximalen
    Höchstgeschwindigkeit von 45km/h.
  • Vierrädrige Leichtfahrzeuge (Quads) mit einer
    maximalen Leermasse von 350kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) und einer
    maximalen Leistung von 4kW.

*Achtung: Alle Angaben sind ohne Gewähr und die Fahrschule
Frank Cornelius übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Angaben.