Bedningungen für den Führerschein der Klassen B/BE

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen.

  • Fahrzeuge, die für maximal 8 Personen
    (inklusive Fahrer) ausgelegt sind.
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht
    bis zu 750 Kilogramm oder einem höheren Gesamtgewicht, solange das
    Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Mindestalter für den Erwerb 17
Jahre.
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Klasse B197 

  • Kombinierte Ausbildung für Schalt- und Automatikfahrzeuge.
  • Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen
  • Praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Schlüsselzahl 197 im Führerschein dokumentiert die Befähigung zum Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen.

Klasse BE

  • Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse
    B und einem Anhänger.
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger
    darf über 750 Kilogramm liegen.
  • Die Kombination darf ein zulässiges von mehr
    als 3,5 Tonnenhaben, solange das zulässige Gesamtgewicht der Anhänger das
    Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.

 

Das Mindestalter für den Erwerb
des Führerscheins der Klasse BE ist in der Regel das gleiche wie für den
Führerschein der Klasse B.

*Achtung: Alle Angaben sind ohne Gewähr und die Fahrschule
Frank Cornelius übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Angaben.