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Führerschein mit 17 - Begleitendes Fahren in Deutschland! | ![]() |
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Führerschein mit 17 heißt offiziell "Begleitendes Fahren".
Diesen kann man mittlerweile in ganz Deutschland (außer in Baden-Würtemberg) ablegen. In der Fahrerlaubnisverordung sind alle Rahmenvorschriften, die für diese Fahrerlaubnis wichtig sind, niedergelegt. Gefahren werden darf mit diesem Führerschein überall in Deutschland, jedoch nicht im Ausland. Mit 16,5 Jahren kann man sich zur Fahrausbildung in der Fahrschule anmelden und stellt den entsprechenden Antrag beim zuständigen Amt. Wichtige Vorraussetzung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Man durchläuft die Fahrschulausbildung mit Theorieunterricht und -prüfung sowie an Fahrstunden und praktischer Prüfung. Beachtet werden sollte, dass die Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden kann. Bei Bestehen erhält der Prüfling eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung. Diese ist nur in Deutschland als gültige Fahrerlaubnis anerkannt. Es gelten auch einige Regeln für das Begleitende Fahren. Pflicht ist, das bei jeder Fahrt eine Person von mindestens 30 Jahren als Begleitperson mitfahren muss, die zumeist namentlich festgelegt werden muss, d. h. ein spontaner Mitfahrer ist nicht möglich. Der Begleiter muss mindestens 5 Jahre in Besitz des Führerscheins Klasse B sein und darf nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Die Promillegrenze für beide "Fahrer" liegt bei 0,5 Promille. Die Begleitperson ist nicht berechtigt in die Fahrzeugbedienung einzugreifen, sondern hat lediglich beratende Funktionen. Eine Hilfestellung bei Verstößen gibt der Bußgeldrechner. Eine Verlinkung findet Ihr im Menü. Die Probezeit ist ebenfalls auf zwei Jahre festgesetzt. |
Ihr habt Fragen? Mobil: 01 70- 2 88 00 60 oder per Mail |